Es existieren gewisse Grundvoraussetzungen, die jeder Standort mindestens erfüllen muss. Bezüglich des Großkonzepts
sind dies:
- Es sind Städte von Interesse, welche mindestens 60.000 Einwohner registrieren.
- Die nutzbare Bruttomietfläche auf einer Ebene sollte mindestens 1.000 - 2.000 m² betragen.
- Die Räumlichkeiten sollten vorzugsweise eine Mindesttiefe von 18 m aufweisen.
- Die Deckenhöhe muss mindestens 4,50 m betragen.
- Die Möglichkeit eine Außenbewirtschaftung einzurichten ist wünschenswert.
- Der Standort sollte sich im Kerngebiet, direkt im Herzen der Stadt befinden. Ausnahmsweise auch im
Gewerbegebiet, wobei innerstädtische Flächen bevorzugt werden.
- Eine ausreichende Anzahl von Parkplätzen in unmittelbarer Nähe ist notwendig. Die Konzessionserforderlichen
Stellplätze sind vom Vermieter nachzuweisen.
- Die Mietflächen können sich im Basement, Erdgeschoss oder im 1. Obergeschoss (nicht darüber) befinden.
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